M.Sc.

Auf dieser Seite findet ihr alle wichtigen Informationen zum Master und zur   Masterbewerbung. Zur besseren Planung der Fächer gibt es zudem ein kleines Hilfetool, den Master Manager. Um diesen zu nutzen müsst ihr euch im KIT-VPN befinden.

Was benötige ich für die Masterbewerbung?

  • Antrag auf Exmatrikulation ausfüllen und auf der Rückseite vom Institut bei dem die Abschlussarbeit gefertigt wurde unterschreiben und abstempeln lassen.
  • Online Masterbewerbung: http://gug.bgu.kit.edu/master.php
    • Notenauszug mit ggf. 4,0 Bescheinigung für BA-Note
    • (Passfoto nicht nötig)
    • Ausgefüllte Masterbewerbung
    • Krankenkassenbescheinigung
    • -> Abgeben im Studienbüro (am Infodesk, es muss keine Nummer gezogen werden)

 

Bis wann muss ich mich für den Masterstudiengang bewerben? 
Sommersemester: 31.03.
Wintersemester: 30.09.

 

Wie melde ich mich zum Master ohne Bachelorzeugnis an?
Für bereits am KIT immatrikulierte Studierende gilt (https://www.sle.kit.edu/vorstudium/studienbewerbung-intern.php):

  • Eine Umschreibung in den Master kann nur auf Basis einer Bewerbung und Zulassung erfolgen. Diese muss
        fristgerecht erfolgen (https://www.sle.kit.edu/vorstudium/bewerbungsfristen.php)
  • Du musst dir sicher sein, dass du dein Bachelorstudium bis zum Ende des Prüfungszeitraums des laufenden
        Semesters und damit vor Aufnahme des Masterstudiums abschließen wirst.
  • Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal des KIT
  • Es erfolgt dann eine Zulassung fürs Masterstudium unter dem Vorbehalt, dass der Bachelorabschluss
        innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachgewiesen werden muss. Als Nachweis genügt zum Beispiel
        der Notenauszug oder eine 4,0-Bescheinigung des/der Prüfer*in, wenn die Abschlussarbeit abgegeben und
        bestanden ist, die Note aber noch nicht feststeht.
  • Wichtig: Das Datum der letzten Leistung des Bachelorstudiums darf den letzten Tag des Prüfungszeitraums
        des aktuellen Semesters nicht überschreiten! Ansonsten erlischt die Zulassung!

 

Voraussetzung für Start der Masterarbeit
In der Studien- und Prüfungsordnung §14 Masterarbeit (https://gug.bgu.kit.edu/downloads/Master_GuG_2015_AB_074.pdf) steht:
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Masterarbeit ist, dass die/der Studierende Mo-
dulprüfungen im Umfang von 70 LP erfolgreich abgelegt hat. Über Ausnahmen entscheidet der
Prüfungsausschuss auf Antrag der/des Studierenden.